Häufig gestellte Fragen

Was genau machen Übersetzer und Dolmetscher eigentlich?

Über welche Fähigkeiten müssen Übersetzer verfügen?

Welcher Unterschied besteht eigentlich zwischen dem Übersetzen und dem Dolmetschen?

Gibt es qualifizierte Ausbildungsabschlüsse für Übersetzer, und woran erkenne ich diese?

Was sind ermächtigte/ bestellte/ allgemein beeidigte Übersetzer?

Wann wird eigentlich eine beglaubigte Übersetzung benötigt?

Was ist das "Muttersprachenprinzip”?

Wie funktioniert ein Übersetzungsspeicherprogramm?

Wie kann ich unterstützen, dass mein Text optimal übersetzt wird?

Was ist der BDÜ?

Wie werden meine Übersetzungen abgerechnet?

Kann eine Übersetzung reklamiert werden?

Meine Texte enthalten vertrauliche Informationen – kann ich mich auf Ihre Verschwiegenheit verlassen?



Was genau machen Übersetzer und Dolmetscher eigentlich?

Übersetzer und Dolmetscher übertragen geschriebene oder gesprochene Inhalte in eine Fremdsprache, was allerdings weitaus mehr als das bloße Austauschen von Wörtern umfasst.

Qualifizierte Übersetzer und Dolmetscher sind in der Lage, Inhalte einer Sprache adressaten- und situationsgerecht in eine andere Sprache zu übermitteln. Zu diesem Zweck haben sie sich während ihrer Ausbildung und während ihrer Berufspraxis mit verschiedenen Textsorten beschäftigt und sich entsprechende Techniken zum Übersetzen dieser Texte angeeignet.

Fast immer sind für das Übersetzen und Dolmetschen auch Fachkenntnisse der jeweiligen Thematik erforderlich, sodass sich die Übersetzer und Dolmetscher auf bestimmte Fachgebiete spezialisieren müssen (siehe z.B. meine Fachgebiete).

Der Beruf des Übersetzers und Dolmetschers unterscheidet sich von anderen Fremdsprachenberufen (z.B. Fremdsprachenkorrespondent, Fremdsprachensekretär u.a.) dadurch, dass der Übersetzer und Dolmetscher über eine äußerst präzise und umfassende Kenntnis seiner Arbeitssprachen verfügen muss, die weit über das Beherrschen der Alltagssprache hinausgeht und außerdem spezielle Fachkenntnisse einschließt, denn im Übersetzeralltag müssen hauptsächlich komplexe und oft umfangreiche Fachtexte bearbeitet werden.

Über welche Fähigkeiten müssen Übersetzer verfügen?

Alleinige Sprachenkenntnisse – und seien sie noch so gut, selbst auf dem Niveau zweisprachiger Erziehung – reichen bei Weitem nicht aus, um gut übersetzen zu können. Das Beherrschen der jeweiligen Fremdsprachen (und der Muttersprache) ist zwar Mindestvoraussetzung, jedoch müssen hierzu noch weitere Fähigkeiten und Kenntnisse kommen, zum Beispiel das Wissen, wie verschiedene Textsorten zielgruppengerecht übersetzt oder welche Methoden in bestimmten Situationen eingesetzt werden.

Da in der Regel fachlich anspruchsvolle Inhalte übersetzt werden, sind spezielle Fachkenntnisse unerlässlich. Angehenden Übersetzern werden innerhalb ihrer akademischen Ausbildung erste Grundlagen in einem Sachfach (Technik, Wirtschaft, Recht, Medizin) vermittelt. In der Berufspraxis erfolgt anschließend eine weitere Spezialisierung, wobei gleichzeitig eine fortwährende Weiterbildung erfolgen muss, um aktuellen Trends und Entwicklungen folgen zu können.

Auch arbeitstechnisch sind vielerlei Fähigkeiten erforderlich: PC- und Textverarbeitungskenntnisse sind eine selbstverständliche Grundlage, nicht selten ist jedoch auch die Handhabung spezieller (Kunden-)Programme gefragt. Immer häufiger werden Übersetzungsspeicherprogramme ("Translation Memory Systems") und Terminologieverwaltungsprogramme eingesetzt, mit denen der Übersetzungsvorgang für sowohl den Kunden als auch den Übersetzer unterstützt werden kann.

Welcher Unterschied besteht eigentlich zwischen dem Übersetzen und dem Dolmetschen?

Beim Übersetzen erfolgt die schriftliche, beim Dolmetschen dagegen die mündliche Übertragung des Inhaltes einer Sprache in eine andere.

Da das Übersetzen und das Dolmetschen sehr unterschiedliche Arbeitsweisen und Techniken erfordern und daher auch in verschiedenen Studiengängen gelehrt werden, übernimmt nicht jeder Übersetzer gleichzeitig auch Dolmetschaufträge und nicht jeder Dolmetscher fertigt Übersetzungen an. Ferner erfordert jeder Beruf unterschiedliche Voraussetzungen bzw. "Rüstzeug“, da ein Dolmetscher räumlich und zeitlich extrem flexibel sein muss, wohingegen ein Übersetzer z.B. über bestimmte Arbeitsmittel (Computeranwendungen, Terminologieverwaltung, spezielle Nachschlagewerke oder Glossare u. dgl.) verfügen muss.

Gibt es qualifizierte Ausbildungsabschlüsse für Übersetzer, und woran erkenne ich diese?

Die Berufsbezeichnung "Übersetzer" ist bis dato leider nicht geschützt und an keinerlei Voraussetzungen geknüpft. Daher kann sich theoretisch jeder als "Übersetzer" bezeichnen, der von sich meint, einen Text von der einen in eine andere Sprache übertragen zu können – ganz gleich, über welche Qualifikation er verfügt und welche Qualität die von ihm erstellen Texte aufweisen.

Es gibt jedoch geschützte Bezeichnungen bzw. Titel, die einen Aufschluss über die Qualifikation des Übersetzers geben und anhand derer der Kunde feststellen kann, über welche Qualifikation der Sprachmittler tatsächlich verfügt:

Diplom-Übersetzer (bzw. auch Diplom-Dolmetscher) haben ein mindestens vier Jahre dauerndes, breit gefächertes übersetzungs- und sprachspezifisches Studium an einer Universität oder Fachhochschule (FH) absolviert. Im Rahmen dieses Studienganges wird der angehende Sprachmittler tagtäglich mit den unterschiedlichsten allgemein- und fachsprachlichen Texten konfrontiert. Daneben umfasst das Studium kultur- und sprachwissenschaftliche Kurse und Seminare, verschiedene Themen der Übersetzungstheorie, spezielle Übersetzungsmethoden und -strategien sowie an den meisten Instituten mindestens ein fachspezifisches Ergänzungsfach (z.B. Wirtschaft, Technik, Recht oder Medizin).

Akademisch geprüfte Übersetzer erlangen ihren Titel ebenfalls nach einer akademischen Ausbildung, die aber zeitlich kürzer als die des Diplom-Übersetzers ist.

Staatlich geprüfte Übersetzer bzw. Dolmetscher haben entweder einen ein- bis zweijährigen Vorbereitungskurs an einer Sprachschule besucht oder sich auf andere Weise ausreichend praktische Erfahrung angeeignet, um den Kriterien der Übersetzerprüfung am staatlichen Prüfungsamt bzw. an einer Industrie- und Handelskammer zu genügen. Dieser Titel sagt jedoch lediglich aus, dass sein Träger die entsprechende Prüfung abgelegt und bestanden hat – die Zugangskriterien für diese Prüfungen sowie die Anforderungen, die an den Prüfling gestellt werden, variieren jedoch von Institution zu Institution stark.

Die Bezeichnung "Fachübersetzer" (ohne "Dipl.-“) oder ähnliche Titel sind dagegen eine reine Fantasiebezeichnung, die sich jeder selbst verleihen kann, da sie deutschlandweit nicht genormt sind, und die deshalb genau genommen gar nichts bedeuten.

Sie als Kunde können sich vor Auftragsvergabe informieren, ob bzw. über welche Qualifikation ein Sprachmittler verfügt, indem Sie einfach um Vorlage der entsprechenden Nachweise bitten (dieser Aufforderung wird ein professioneller Sprachmittler sicher gern nachkommen).

Was sind ermächtigte/bestellte/allgemein beeidigte Übersetzer?

Diese Übersetzer wurden vereidigt, um bei Übersetzungen für Gerichte und Notare in ihrem Landgericht jederzeit ohne weitere Formalitäten eingesetzt werden zu können. Vor ihrer gerichtlichen Beeidigung wurden sie auf ihre persönliche und fachliche Eignung hin geprüft; oftmals ist hierfür auch der Nachweis genauerer juristischer Kenntnisse Voraussetzung.

Je nach Bundesland werden diese Übersetzer in Deutschland als ermächtigte, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer bezeichnet. Ermächtigte Übersetzer sind befugt, sogenannte beglaubigte Übersetzungen öffentlicher und privatschriftlicher Urkunden jeglicher Art vorzunehmen, das heißt, mit ihrem Stempel und ihrer Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzung zu bestätigen. Diese Übersetzer sind ferner zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet und unterliegen einer besonderen Sorgfaltspflicht, weswegen sie in ihren Übersetzungen auf alle Besonderheiten in dem betreffenden Originaldokument hinweisen müssen, um es dem Empfänger der Übersetzung zu ermöglichen, über die Beweiskraft des Dokuments zu urteilen.

Übrigens: Diplom-Übersetzer oder staatlich geprüfte Übersetzer sind nicht automatisch auch "ermächtigt" oder "beeidigt". Die Beeidigung ist von einem Diplom oder einer abgelegten staatlichen Prüfung völlig unabhängig.

Wann wird eigentlich eine beglaubigte Übersetzung benötigt?>

Eine beeidigte Übersetzung ist eine Übersetzung, an deren Textende der beglaubigende Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Übersetzung bestätigt, und wird bei Übersetzungen der nachfolgenden Unterlagen benötigt:

• Akten oder Dokumente des Standesamtes (Geburtsurkunde, Führungszeugnis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde usw.)
• Notarielle Schriftstücke
• Dokumente, die als Beweis dienen müssen
• Diplome und Zeugnisse
• Unterlagen bzw. Angaben für die Eintragung in öffentliche Register

Was ist das "Muttersprachenprinzip”?

In der Übersetzungspraxis ist das sogenannte "Muttersprachenprinzip“ gängig, das besagt, dass man nur in seine eigene Muttersprache übersetzen sollte. Dieses Prinzip findet insbesondere bei Fachübersetzungen, bei Literaturübersetzungen und beim Dolmetschen Anwendung. Dabei wird davon ausgegangen, dass nur in die Muttersprache so übersetzt werden kann, dass die daraus resultierenden Texte sprachlich, kulturell und textuell unauffällig sind. Ein Paradebeispiel hierfür sind die Sprachmittlerdienste der EU, wo stets nur in die Muttersprache übersetzt bzw. gedolmetscht wird. Natürlich wird hierbei vorausgesetzt, dass auch die Ausgangssprache gut beherrscht wird und bei Spezialthemen die Fachkenntnisse des Übersetzers auf einem bestimmten Fachgebiet entsprechend vorhanden sind. Denn allein das Muttersprachenprinzip ist kein Garant für gute Übersetzungen – unbedingt erforderlich ist gleichzeitig eine hohe Fremdsprachen-, Übersetzungs- und Sachkompetenz.

Es gibt zwar durchaus Ausnahmen von dieser Regel, in denen ein Übersetzen in die Fremdsprache möglich und sinnvoll ist, jedoch sind diese Situationen meist selten und eher fallspezifisch. Wenn z.B. inhaltliche Details exakt aus einem schwer verständlichen Ausgangstext gefiltert werden müssen, kann es u.U. günstiger sein, ausnahmsweise einmal vom Muttersprachenprinzip abzuweichen und aus der Muttersprache in die Fremdsprache zu übersetzen. Jedoch ist ein solcher Fall in der Übersetzungspraxis eher die Ausnahme als die Regel. Denn meist ist das Einhalten des Muttersprachenprinzips unerlässlich, um eine hohe Qualität der Übersetzungen zu gewährleisten: Zum Beispiel, weil der Zieltext sprachlich besonders anspruchsvoll ist (Fachtext) oder aber sehr ansprechend wirken soll (Werbung) oder sich einfach "unauffällig“ lesen soll wie ein in der entsprechenden Landessprache abgefasster Text – also alles Situationen, in denen das Muttersprachenprinzip anzuraten ist.

Wie funktioniert ein Übersetzungsspeicherprogramm?

Übersetzungsspeicher- bzw. CAT-Programme (CAT steht für computer-assisted translation) sind besonders praktische Hilfsmittel im modernen Übersetzeralltag. Mittels dieser Technologie kann der Ausgangs- und Zieltext während der Übersetzung in Abschnitten in einer speziellen Datenbank gespeichert werden. Taucht ein bereits übersetzter Abschnitt im gleichen Text oder aber bei einem Folgeprojekt erneut wieder auf (ganz oder auch nur teilweise), wird dies vom Programm erkannt, dem Übersetzer angezeigt und zur Wiederverwendung angeboten. Somit müssen ständig wiederkehrende Abschnitte oder Satzteile nicht immer wieder neu übersetzt werden, und es wird insbesondere eine einheitliche konsistente Terminologie innerhalb des Textes bzw. für den jeweiligen Kunden und Auftrag gewährleistet. Ein weiterer Aspekt ist die Arbeitserleichterung und -beschleunigung sowie die damit verbundene Kostenreduktion, die letztlich auch dem Kunden zugute kommt. Außerdem können dadurch der Umfang einer Übersetzung, die internen Wiederholungen sowie der Zeit- und Kostenrahmen der Übersetzung besser eingeschätzt und geplant werden. Besonders häufig findet diese Technik bei Gebrauchstexten wie Bedienungshandbüchern, technischen Anweisungen u.Ä. Anwendung, in denen immer wiederkehrende identische oder ähnliche Formulierungen vorkommen. Die bekanntesten Übersetzungshilfsmittel sind SDL/Trados, Wordfast und Déjà Vu.

Wie kann ich unterstützen, dass mein Text optimal übersetzt wird?

Geben Sie dem Übersetzer ausreichend Zeit. Nicht nur das Entwerfen und Schreiben eines Textes im Original erfordert viel Zeit, auch die Übersetzung eines Textes muss sorgfältig und gewissenhaft erfolgen.

Stellen Sie sicher, dass der Ausgangstext qualitativ einwandfrei ist und vermeiden Sie Änderungen und Ergänzungen, sobald der Übersetzer seine Arbeit begonnen hat.

Liefern Sie ausreichende Informationen hinsichtlich des Ziels der Übersetzung und der Zielgruppe. Verfügen Sie über Referenzmaterial, das bei der neuen Übersetzung mit verwendet werden kann? Gibt es interne Terminologie, die berücksichtigt werden muss? Ist in Ihrem Unternehmen ein Ansprechpartner für inhaltliche Fragen über den Ausgangstext erreichbar?

Je mehr Unterstützung und Informationen Sie dem Übersetzer zukommen lassen können, desto besser können Ihre individuellen Vorstellungen und Ziele umgesetzt und erfüllt werden.

Was ist der BDÜ?

Der BDÜ ist der größte Berufsverband der Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland. Mitglied kann nur derjenige Sprachmittler werden, der den strengen Anforderungen an die Qualität der Ausbildung und der Berufspraxis entspricht.

Die Mitglieder des BDÜ verpflichten sich zur Einhaltung der vom BDÜ festgelegten Standespflichten und unterwerfen sich bei berufsbezogenen Streitigkeiten dem Ehrengericht des BDÜ.

Der BDÜ verfügt über eine Mitgliederdatenbank, in der Kunden mithilfe von Kriterien wie Sprachkombination, Wohnort, Fachgebiet, Beeidigung usw. nach einem qualifizierten Sprachmittler suchen können.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des BDÜ unter http://www.bdue.de

Wie werden meine Übersetzungen abgerechnet?

Übersetzungen werden in Deutschland meist auf Normzeilenbasis abgerechnet, d.h., nach Zeilen gleicher Länge (55 Zeichen des übersetzten Textes in der Zielsprache einschließlich Leer- und Satzzeichen).

Für die Kalkulation meiner Übersetzungen biete ich Ihnen zwei alternative Abrechnungsmodelle an:

1) Auf Grundlage des übersetzten Textes: Der Gesamtpreis wird nach der Fertigstellung der Übersetzung auf Basis des Textumfangs und des geltenden Zeilenpreises ermittelt.

Bei Kalkulation auf Basis des Zeilenpreises (Standardmethode) werden die Zeilen der fertigen Übersetzung im End- bzw. Zieltext mithilfe eines unabhängigen speziellen Zeilenzählprogramms ermittelt. Sie als Kunde erhalten nach Abschluss des Übersetzungsprojekts einen Nachweis dieser Zeilenzählung (nach Wunsch als Datei oder Ausdruck), um die Richtigkeit der Abrechnung selbst überprüfen zu können. Der Gesamtpreis wird folgendermaßen berechnet: Zahl der Normzeilen × Zeilenpreis pro Normzeile. Je nach Umfang bzw. bei Folgeaufträgen/Langzeitprojekten ist ferner ein Mengenrabatt möglich.

oder

2) Die Erstellung eines Angebots und die anschließende Übersetzung zu dem vorher festgelegten Pauschalpreis.

Für die Erstellung eines Angebots bzw. Pauschalpreises werden die Zeilen des zugesandten Textes im Ausgangstext gezählt. Anschließend ist noch der Unterschied zwischen der Länge des Ausgangstextes und der Übersetzung zu berücksichtigen, da ein deutscher Text erfahrungsgemäß um durchschnittlich 25-35 % länger ist als derselbe Text auf Englisch.

Weitere Leistungen, wie z.B. Gegenlesungen, Erarbeitung von Terminologie, Formatierung, grafische Gestaltung, typografische Bearbeitung werden gesondert vereinbart und auf Stundenbasis vergütet.

Der Mindestpreis für einen Übersetzungsauftrag beträgt € 30,00, wobei für Eilaufträge bzw. für Projekte über Wochenenden / Feiertage Zuschläge anfallen. Für beglaubigte Übersetzungen gilt der entsprechende Zeilenpreis zuzüglich einer Beglaubigungsgebühr von € 10,00 pro Stempel.

Kann eine Übersetzung reklamiert werden?

Ja. Die Zufriedenheit meiner Kunden ist meine oberste Priorität. Haben Sie Fragen oder Zweifel, wenden Sie sich bitte an mich – ich komme Ihnen gerne entgegen und wir finden eine gemeinsame Lösung für Ihr Anliegen.

Meine Texte enthalten vertrauliche Informationen – kann ich mich auf Ihre Verschwiegenheit verlassen?

Selbstverständlich. Als Dienstleisterin bin ich Ihnen gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet; sämtliche Informationen, die Sie mir übermitteln (sowohl in Ausgangs-, Parallel- oder Referenztexten) werden ausschließlich zur Durchführung Ihres Auftrags eingesetzt und weder Dritten zugänglich gemacht noch anderweitig verwendet. Ich kann Ihnen auf Wunsch zusätzlich gern mehrere Geheimhaltungsstufen anbieten.